Zusammenfassung: Das OLG Wien befaßte sich mit der Frage, wo die genaue Anzahl an Mitgliedern eines Aufsichtsrats oder Vorstands festgelegt sein muß.
Rechtsgrundlagen: § 17 Z 4 AktG; § 86 Abs 1 AktG
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Zusammenfassung: Das OLG Wien befaßte sich mit der Frage, wo die genaue Anzahl an Mitgliedern eines Aufsichtsrats oder Vorstands festgelegt sein muß.
Rechtsgrundlagen: § 17 Z 4 AktG; § 86 Abs 1 AktG
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