Zusammenfassung: Das OLG Wien befaßte sich mit der Frage, ob die Beschränkung der Verfügungsfähigkeit eines Ausgleichsschuldners im Firmenbuch einzutragen ist.
Rechtsgrundlagen: § 31 Abs 1 UGB; § 3 Z 13 FBG; § 77a KO; § 3 Abs 2 AO; § 6b AO
Schlagwörter: