Zusammenfassung: Der OGH beschäftigte sich mit der Auslegung einer letztwilligen Anordnung, bei der für den Fall, dass die Erbin ohne eigene Kinder verstirbt, an den Enkel substituiert wird. Weiters prüfte er, ob aus dieser Anordnung eine weitere Substitution abgeleitet werden kann.
Rechtsgrundlagen: § 617 ABGB