Zusammenfassung: Der OGH prüfte, ob dem Vertreter des Nachlasses ein Herausgabeanspruch gegenüber dem Verwahrer zusteht, der für den Erblasser das Sparbuch verwahrt hatte. Weiters ging er der Frage nach, wie vorzugehen ist, wenn der Verwahrer dieses Sparbuch nicht mehr in seinem Besitz hatte.
Rechtsgrundlagen: § 962 ABGB