Zusammenfassung: Geprüft wurde vom OGH, ob eine Vereinbarung zwischen Vor- und Nacherben den Formvorschriften des § 1275 ABGB unterliegen kann und damit notariatsaktspflichtig ist, wenn diese vorsieht, dass eine angeordnete fideikommissarische Substitution in eine solche auf den Überrest umgewandelt werden soll.
Rechtsgrundlagen: § 614 ABGB