Zusammenfassung: Der OGH beschäftigte sich mit der Frage, ob und wieweit eine kontoführende Bank vom Gerichtskommissär beauftragt werden kann, Auskunft über Bewegungen von zum Nachlass gehörenden Bankwerten am Todestag zu geben.
Rechtsgrundlagen: § 166 AußStrG; § 38 BWG