Der Beitrag befasst sich mit einem aktuellen EuGH Urteil, in dem sich dieser erstmals mit dem Verhältnis eines gesetzlichen Sozialversicherungsträgers gegenüber dem Wettbewerbsrecht und der Dienstleistungsfreiheit beschäftigte. Der EuGH führte dabei die Kriterien an, die für die Beurteilung der durch die Pflichtversicherung bedingten Monopolstellung eines SV-Trägers anhand des EG-Vertrags von zentraler Bedeutung sind.