Zusammenfassung: Der OGH prüfte, ob Kranken trotz Ablauf des für zulässig erklärten Unterbringungszeitraums ein rechtliches Interesse an der Feststellung hinsichtlich der Rechtmäßigkeit der Unterbringung zugebilligt werden muss. Weiters ging er auf die Frage etwaiger Einschränkungen hinsichtlich der Vertretungsbefugnis bzw. hinsichtlich der Rechtsmittellegitimation eines Kranken nach Einschaltung eines Patientenanwalts ein.