Zusammenfassung: Der OGH beschäftigte sich mit der Form und dem notwendigen Inhalt eines Widerspruchs. Er prüfte dabei, wann ein unschlüssiger und damit unbeachtlicher Widerspruch vorliegen kann, und in welcher Form dies bei einer Widerspruchsklage geltend gemacht werden muss.
Rechtsgrundlagen: § 213 EO