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Inhalt des Protokolls zum notariellen mündlichen Testament

RechtsprechungErbrechtNZ 2008/64NZ 2008, 246 - 247 Heft 8 v. 15.9.2008

§ 568 ABGB

Das Gericht beschäftigte sich in dieser Entscheidung mit der Beirückung eines Notars im notariellen Protokoll zum mündlichen Testament, dass die Erklärung des Letzten Willens frei und mit Überlegung geschehen ist. Hat nun die "Beirückung" in einem zeitlichen Zusammenhang mit der Testamentserrichtung zu erfolgen oder reicht es aus, dass sie überhaupt erfolgt ist, wenn auch Jahre später?

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