§ 23 BewG 1955; § 53 Abs 6 BewG 1955; § 19 Abs 2 ErbStG; § 29 EStG
In letzter Zeit wurde aus den Erkenntnissen des VfGH abgeleitet, dass die Heranziehung der Einheitswerte des Grundvermögens für Zwecke der Grundsteuer verfassungskonform ist. Die vorliegende Entscheidung bestätigt dies aber nicht.