§ 56 Abs 3 GBG; § 2 KO; § 13 KO
Hoyer kommentiert eine Entscheidung des OGH, in der dieser zur Zulässigkeit der Begründung grundbücherlicher Rechte nach der Konkurseröffnung Stellung nahm und erläutert, dass der Zeitpunkt der Konkurseröffnung mit dem Beginn des Tages, der der öffentlichen Bekanntmachung des Konkursedikts nachfolgt, bestimmt wird.