§ 86 GBG
Hoyer kommentiert eine Entscheidung des OGH, in der dieser darlegte, dass die gemeinsame Geltendmachung des Antrags auf Urkundenhinterlegung und auf Einbücherung mit dem Kumulierungsverbot des § 86 GBG nicht in Widerspruch steht.
OGH 29.12.2006, 5 Ob 203/06y