§ 93 GBG; § 128 GBG; § 94 Abs 1 Z 1 GBG
Hoyer kommentiert eine Entscheidung des OGH, in der dieser die Zulässigkeit der Abweisung eines Grundbuchsgesuchs, dessen Genehmigungsfähigkeit von der Erledigung eines noch nicht rechtskräftig abgewiesenen Grundbuchsantrags abhängt, ablehnte und sich für ein Abwarten der Rechtskraft der Vorentscheidung aussprach.