Zusammenfassung: Bei kumulativem Bestand von bedingtem und genehmigtem Kapital ist die Eintragung einer Obergrenze im Firmenbuch nicht erforderlich.
Rechtsgrundlagen: § 32 Abs 2 AktG; § 169 AktG; § 159 AktG
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Zusammenfassung: Bei kumulativem Bestand von bedingtem und genehmigtem Kapital ist die Eintragung einer Obergrenze im Firmenbuch nicht erforderlich.
Rechtsgrundlagen: § 32 Abs 2 AktG; § 169 AktG; § 159 AktG
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