Zusammenfassung: Bei Beendigung des Konkurses einer GmbH durch Zwangsausgleich ist eine Unternehmensfortführung ohne weitere Vermögensnachweise zulässig.
Rechtsgrundlagen: § 215 AktG per analogiam; § 157 KO
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Zusammenfassung: Bei Beendigung des Konkurses einer GmbH durch Zwangsausgleich ist eine Unternehmensfortführung ohne weitere Vermögensnachweise zulässig.
Rechtsgrundlagen: § 215 AktG per analogiam; § 157 KO
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