§ 5 Abs 1 Wr AusländergrunderwerbsG
Die in § 5 Abs 1 und 4 Wr AusländergrunderwerbsG normierten Verbücherungsvoraussetzungen (Beilage einer Negativbestätigung, Nachweis über Ausübung einer EU-Grundfreiheit) stehen mit dem Gebot der Kapitalverkehrsfreiheit nicht in Einklang und gelangen daher aufgrund des Anwendungsvorrangs des Gemeinschaftsrechts nicht mehr zur Anwendung.