Zusammenfassung: Die Zusage des Gerichtsbediensteten, von der Verhängung der Zwangsstrafe bei Vorlage des Jahresabschlusses noch am selben Tag abzusehen, muss auch im Rekurs berücksichtigt werden.
Rechtsgrundlagen: § 283 UGB
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Zusammenfassung: Die Zusage des Gerichtsbediensteten, von der Verhängung der Zwangsstrafe bei Vorlage des Jahresabschlusses noch am selben Tag abzusehen, muss auch im Rekurs berücksichtigt werden.
Rechtsgrundlagen: § 283 UGB
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