Zusammenfassung: Der Autor beschreibt die Anwendungsvoraussetzungen der im reformierten § 154 AußStrG normierten Überlassung an Zahlung statt, die eine Beendigungsform des Verlassenschaftsverfahrens bei überschuldeten Nachlässen darstellt. Dabei zeigt Reckenzaun auch die vorgesehene Vermögensverteilungsordnung und nimmt zur Feststellung des Vorliegens einer Überschuldung Stellung. Darauf aufbauend behandelt er die Frage, in welchen Fällen sich die Einleitung eines Verlassenschaftskonkursverfahrens als zweckmäßiger erweist und prüft, ob die Erben oder der Verlassenschaftskurator zur Beantragung der Konkurseröffnung verpflichtet sind.