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Anmerkung zur Entscheidungssammlung in Grundbuchssachen

Grundbuchsrechtem.o.Univ-Prof. Dr.Dr.hc Hans HoyerNZ 2007, 64 Heft 2 v. 1.2.2007

§ 87 Abs 1 GBG

Die beglaubigte Kopie eines Handelsregisterauszugs ist grundbuchsfähig.

OGH 16.05.2006, 5 Ob 73/06f

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