§ 1076 ABGB; § 1072 ABGB; § 237 EO
Der freihändige Verkauf eines Grundstücks im Konkurs begründet keinen Vorkaufsfall. Der Käufer erwirbt erst mit der Verbücherung; der Vorkaufsberechtigte besitzt ein Anwesenheitsrecht bei der Versteigerung.
OGH 30.05.2006, 5 Ob 71/06m