§ 16 Abs 2 WEG; § 28 WEG; § 29 WEG; § 37 Abs 3 MRG; § 235 Abs 5 ZPO; § 24 Abs 6 WEG
Der OGH beschreibt die Abgrenzungsmerkmale zwischen § 16 und § 29 WEG und bejaht die Zulässigkeit einer Richtigstellung der Parteibezeichnung bei Beschlussanfechtungen im Rahmen des WEG.