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Änderungen, die Miteigentümer beeinträchtigen können, sind nur mit deren Zustimmung zulässig

Wohn- und MietrechtNZ 2007/6NZ 2007, 18 - 21 Heft 1 v. 1.1.2007

§ 16 Abs 2 WEG; § 28 WEG; § 29 WEG; § 37 Abs 3 MRG; § 235 Abs 5 ZPO; § 24 Abs 6 WEG

Der OGH beschreibt die Abgrenzungsmerkmale zwischen § 16 und § 29 WEG und bejaht die Zulässigkeit einer Richtigstellung der Parteibezeichnung bei Beschlussanfechtungen im Rahmen des WEG.

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