§ 18 KO; § 57 KO; § 164 Abs 2 KO
Der OGH beschreibt die Anwendungsvoraussetzungen des Haftungsprivilegs im Zwangsausgleich und verneint die Zulässigkeit einer bedingten Forderungsanerkennung durch den Masseverwalter. Weiters erläutert der OGH, dass ein Forderungsausfall erst bei der Masseverteilung und nicht schon im Prüfungsprozess festgestellt werden kann.