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Entscheidungssammlung in Firmenbuchsachen

HandelsrechtWertpapierrechtJohannes Andrae, Rechtspfleger beim HG Wien (Bearb)NZ 2005/5NZ 2005, 284 Heft 9 v. 1.9.2005

Zusammenfassung: Auch die Vorlage eines vorläufigen oder fehlerbehafteten Jahresabschlusses hat die Eintragung zur Folge, gegen die der Gesellschafter keinen Rekurs geltend machen kann.

OLG Wien, 28 R 83/05i

Rechtsgrundlagen: § 277 Abs 1 HGB; § 281 HGB; § 5 Z 3 FBG; § 18 FBG; § 2 Abs 1 AußStrG

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