§ 194 HGB; § 222 Abs 1 HGB; § 277 HGB; § 18 Abs 3 GmbHG; § 122 Abs 1 GmbHG; § 255 Abs 1 Z 1 AktG
Der OGH erläutert, dass ein Jahresabschluss von einem Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen unterzeichnet werden kann und beschreibt die strafrechtlichen Folgen bei Falschangaben auf dem Jahresabschluss.