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Entscheidungssammlung in Firmenbuchsachen

HandelsrechtWertpapierrechtJohannes Andrae, Rechtspfleger beim HG Wien (Bearb)NZ 2005/6NZ 2005, 284 - 286 Heft 9 v. 1.9.2005

§ 194 HGB; § 222 Abs 1 HGB; § 277 HGB; § 18 Abs 3 GmbHG; § 122 Abs 1 GmbHG; § 255 Abs 1 Z 1 AktG

Der OGH erläutert, dass ein Jahresabschluss von einem Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen unterzeichnet werden kann und beschreibt die strafrechtlichen Folgen bei Falschangaben auf dem Jahresabschluss.

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