Zusammenfassung: Gleichzeitig mit der Anordnung zur Offenlegung der Jahresabschlüsse kann auch die amtswegige Löschung angedroht werden.
OLG Wien, 28 R 285/04v
Rechtsgrundlagen: § 277 Abs 1 HGB; § 40 Abs 1 FBG
Zusammenfassung: Gleichzeitig mit der Anordnung zur Offenlegung der Jahresabschlüsse kann auch die amtswegige Löschung angedroht werden.
OLG Wien, 28 R 285/04v
Rechtsgrundlagen: § 277 Abs 1 HGB; § 40 Abs 1 FBG