Zusammenfassung: Das OLG Wien erläutert, welche Mitbestimmungsrechte die Gesellschafter einer gelöschten Gesellschaft im Zusammenhang mit der Bestellung eines Nachtragsliquidators besitzen und nimmt zum Beendigungszeitpunkt der Funktion des Nachtragsliquidators Stellung.
OLG Wien, 28 R 423/03m; OLG Wien, 28 R 114/97h