Zusammenfassung: Das OLG Wien nimmt zur Überprüfungspflicht des Firmenbuchgerichts bei der Anmeldung eines Gesellschafterwechsels Stellung und erläutert, dass die Umgehung des Verbots der Einlagenrückgewähr in einer Vertragsklausel nicht die Nichtigkeit des Abtretungsvertrags zur Folge hat.
OLG Wien, 28 R 429/03v