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Entscheidungssammlung in Firmenbuchsachen

HandelsrechtWertpapierrechtJohannes Andrae, Rechtspfleger beim HG Wien (Bearb)NZ 2005/7NZ 2005, 153 Heft 5 v. 1.5.2005

Zusammenfassung: Schadenersatzforderungen einer gelöschten Gesellschaft sind als Vermögen zu qualifizieren, das die Durchführung einer Nachtragsliquidation ermöglicht.

OLG Wien, 28 R 317/03y

Rechtsgrundlagen: § 40 Abs 4 FBG; § 1489 ABGB

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