Zusammenfassung: Das OLG Wien nimmt zur materiellen Rechtskraft eines Abweisungsbeschlusses des Firmenbuchgerichts Stellung und erläutert, dass eine Abänderung der Modalitäten für die Übertragung von Geschäftsanteilen einer GmbH keinen Notariatsakt erfordert. Weiters beschreibt das OLG Wien die Voraussetzungen für eine Unterbrechung des Eintragungsverfahrens.
OLG Wien, 28 R 166/04v