Zusammenfassung: Das OLG Wien erläutert, dass aus einer zweimaligen Fehlzustellung nicht auf eine Untauglichkeit einer Wohnung als Abgabestelle geschlossen werden darf. Weiters konkretisiert das OLG Wien die Prüfungspflichten des Firmenbuchgerichts im Löschungsverfahren wegen Vermögenslosigkeit.
OLG Wien, 28 R 249/04z