Zusammenfassung: Das OLG Wien beschreibt die Rechtswirkung, die der Entzug der Vollmacht des Rechtsanwalts im Außerstreitverfahrens entfalten und erläutert, dass die Anordnung der Einsichtnahme in den Jahresabschluss einen Sachantrag voraussetzt.
OLG Wien, 28 R 228/04m