Zusammenfassung: Das OLG Wien prüft, ob ungarische Staatsangehörige bei Gründung einer Erwerbsgesellschaft in Österreich vom Anwendungsbereich des AuslBG erfasst sind und nimmt zur Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer Beschäftigung Stellung.
OLG 28 R 227/04i