Zusammenfassung: Auch ein vorläufiger Jahresabschluss unterliegt den handelsrechtlichen Publizitätspflichten.
OLG Wien, 4 R 8/04g
Rechtsgrundlagen: § 277 HGB
Zusammenfassung: Auch ein vorläufiger Jahresabschluss unterliegt den handelsrechtlichen Publizitätspflichten.
OLG Wien, 4 R 8/04g
Rechtsgrundlagen: § 277 HGB