§ 2 Abs 2 WEG 2002; § 56 Abs 1 WEG 2002; § 94 Abs 1 Z 3 GBG; § 9 Abs 2 Z 5 WEG 2002; § 56 Abs 1 WEG 2002
Hoyer kommentiert eine Entscheidung, in der der OGH erörtert, dass vor Inkrafttreten des WEG 2002 erworbenes Zubehör-Wohnungseigentum an einem Autostellplatz seine Rechtsgültigkeit behält, eine Übertragung auf ein anderes Wohnungseigentumsobjekt sei aber nicht mehr möglich.