Zusammenfassung: Der Autor nimmt das anhängige Schiedsverfahren im Fall Klimt/Bloch-Bauer zum Anlass, um sich mit dem Geltungsbereich und telos des § 1 Z 2 KunstrückgabeG auseinanderzusetzen. Aufbauend auf einer eingehenden Analyse der erb- und eigentumsrechtlichen Rechtsfragen dieses Falles beschreibt er auch die Funktion des Beirats gemäß § 3 Abs 1 KunstrückgabeG und nimmt zum Stellenwert des Gleichheitsgrundsatzes Stellung. Weiters bezieht er die Argumentationslinie des Beirats in den Fällen Pollak und Kantor in seine Darstellungen mit ein.