§ 26 Abs 2 GBG; § 1054 ABGB; § 94 Abs 1 Z 3 GBG
Kurzkommentar zu einer Entscheidung des OGH, in der dieser darlegt, dass bei einem Verkauf von zwei Grundstücken in einem einzelnen Kaufvertrag und einer mangelnden Zuordenbarkeit des ausgewiesenen Preises zu den einzelnen Grundstücken mangels Bestimmtheit kein rechtswirksamer Rechtsgrund vorliegt.