Zusammenfassung: Die Entscheidung befasst sich mit der taxativen Aufzählung der vorzunehmenden Firmenbucheintragungen nach der KO und der AO, worunter die Eintragung (Löschung) eines Fortsetzungsbeschlusses nicht fällt.
OLG Linz 20.03.2003, 6 R 54/03h