§ 94 Abs 1 Z 3 GBG; § 433 ABGB; § 451 ABGB
Die Entscheidung bestimmt, dass die Angabe der Einlagezahl einer Liegenschaft den Vertragsgegenstand ausreichen bezeichnet. Mit Anmerkung von Hans Hoyer.
§ 94 Abs 1 Z 3 GBG; § 433 ABGB; § 451 ABGB
Die Entscheidung bestimmt, dass die Angabe der Einlagezahl einer Liegenschaft den Vertragsgegenstand ausreichen bezeichnet. Mit Anmerkung von Hans Hoyer.