§ 12 GBG; § 41 GBG
Die Entscheidung befasst sich mit der Unzulässigkeit von Grunddienstbarkeiten und Wohnungsservituten gegen den vorgemerkten Eigentümer, wenn diese nur an ideellen Anteilen bestehen.
OGH 11.11.2003, 5 Ob 251/03b
§ 12 GBG; § 41 GBG
Die Entscheidung befasst sich mit der Unzulässigkeit von Grunddienstbarkeiten und Wohnungsservituten gegen den vorgemerkten Eigentümer, wenn diese nur an ideellen Anteilen bestehen.
OGH 11.11.2003, 5 Ob 251/03b