Zusammenfassung: Der Beitrag befasst sich mit der Möglichkeit der Stellvertretung beim Erbverzicht auf Seiten des Verzichtenden, oder des Erblassers, und mit den Formerfordernissen an die diesbezügliche Vollmacht.
Rechtsgrundlagen: § 154 ABGB; § 551 ABGB; § 564 ABGB; § 1008 ABGB; § 2347 BGB; § 69 NO