Zusammenfassung: Der Beitrag befasst sich mit der Vererblichkeit des Urheberrechts, mit der Rechtsstellung des Erben hinsichtlich der Urheberpersönlichkeits- und Werknutzungsrechte, und mit den Gestaltungsmöglichkeiten des Urhebers hinsichtlich des Nachlasses. Weiters enthält der Beitrag einen Gestaltungsvorschlag für ein öffentliches Urhebertestament.