Zusammenfassung: Der Beitrag befasst sich mit der Gesetzmäßigkeit von, mittels automationsunterstützter Datenverarbeitung erstellter, Grundbuchsurkunden, die weder einer Unterschrift noch einer Beglaubigung bedürfen.
Rechtsgrundlagen: GBG; § 27 GBG; § 31 Abs 1 GBG; § 94 Abs 1 GBG; § 292 Abs 1 ZPO; § 18 AVG