Zusammenfassung: Die Entscheidung befasst sich mit den zeitlichen Voraussetzungen für die Wahlmöglichkeit zwischen altem und neuem Umwandlungsrecht, und mit der Vorgangsweise des gegen die verschmelzende Umwandlung stimmenden Abfindungsberechtigten, zur Durchsetzung seiner Ansprüche.
OLG Wien 16.11.2001, 28 R 123/01s