OLG Wien 12.12.2019, 18 Bs 208/19y
(Vorinstanz: LG St. Pölten 25.02.2019, 35 Hv 178/18b – Verdruss im Kindergarten
1. Nicht nur der Vorwurf einer bestimmten Handlung, sondern auch die Äußerung einer entsprechenden Verdächtigung kann tatbestandsmäßig iSd § 111 Abs 1 StGB sein.
2. Auch ein anonymes Schreiben kann Basis für die Annahme der journalistischen Sorgfalt (§ 6 Abs 2 lit b MedienG) sein. Für die Einhaltung des Grundsatzes "audiatur et altera pars" genügt die Gewährung der Möglichkeit einer Stellungnahme.