OLG Wien 14.04.2004, 18 Bs 107/04
(Erstinstanz: LG f. Strafsachen Wien 09.03.2004, 094 Hv 58/02s)
§ 20 MedienG; Art 10 MRK
Von einem Medium, zu dessen Gunsten bereits eine Gerichtsentscheidung iS des § 20 Abs 1 MedienG ergangen ist, kann nicht erwartet werden, dass es aus Angst vor weiteren nachträglich verhängten Geldbußen noch einmal veröffentlicht. Wenn das Medium folglich diesfalls keine weitere Veröffentlichung vornimmt, handelt es im guten Glauben, sodass die Verhängung einer Geldbuße für diese Zeit unangemessen ist und somit in Widerspruch zu Artikel 10 EMRK steht.