1. Einleitung
Das Mediengesetz (MedienG) und das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB)1) stellen dem von einer in den Medien veröffentlichten nachteiligen Nachricht Betroffenen verschiedenste Veröffentlichungsansprüche zur Verfügung. Ziel dieser Ansprüche ist es, dem dadurch in der Öffentlichkeit entstandenen negativen Bild zu begegnen.