Der Hoge Raad, das niederländische Höchstgericht, lehnte es mit Urteil vom 19.12.2003 ab, eine Klage der niederländischen Verwertungsgesellschaft für Wort und Ton Buma/Stemra gegen die Musik-Tauschbörse KaZaa neu zu verhandeln.
Der Hoge Raad, das niederländische Höchstgericht, lehnte es mit Urteil vom 19.12.2003 ab, eine Klage der niederländischen Verwertungsgesellschaft für Wort und Ton Buma/Stemra gegen die Musik-Tauschbörse KaZaa neu zu verhandeln.