ABGB §§ 1295 ff, 1313a
ZaDiG § 1 Abs 2 Z 5, § 3 Z 20
1. Die Frage, ob dem Geschädigten ein Verschulden an einer betrügerischen Geldbehebung durch einen Dritten vorwerfbar ist, hängt von der Beurteilung seiner Sorglosigkeit im konkreten Einzelfall ab.