vorheriges Dokument
nächstes Dokument

EuGH: Livestreaming als öffentliche Wiedergabe

IT-Recht JudikaturEuGHBearbeiterin: Elisabeth StaudeggerjusIT 2013/23jusIT 2013, 47 Heft 2 v. 26.4.2013

RL 2001/29/EG : Art 3 Abs 1, Art 3 Abs 3

RL 93/83/EWG : Art 2, 8

1. Die Weiterverbreitung von Rundfunksendungen durch Livestreaming im Internet ist eine öffentliche Wiedergabe iSv Art 3 Abs 1 RL 2001/29/EG und zwar auch dann, wenn der Zugang zum Dienst räumlich beschränkt ist und die NutzerInnen über gültige Fernsehempfangslizenzen verfügen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte